Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Makler und Kunden
Die Umsatzsteuerermäßigung wegen Corona vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt auch beim Kauf oder Anmieten von Immobilien bezüglich der Provisionsrechnung. Hier wird auf dem Nettobetrag in dem oben aufgeführten Zeitraum statt 19%, 16% Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Auch bei gewerblichen Mietverträgen, welche mit Umsatzsteuer berechnet werden, verringert sich diese. Hier ergibt sich ein erheblicher Arbeitsaufwand, der auch in der Regel dem Mieter nichts bringt. Auschlaggebend für den ermäßigten Steuersatz ist der Leistungszeitpunkt.