Haufe: Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan gelten wegen Corona-Krise ohne Beschluss fort

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Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie handlungsfähig bleiben, auch ohne Eigentümerversammlung, hat der Bundestag temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt vorerst im Amt – der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.

 

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" beschlossen. Dieses enthält neben zahlreichen anderen Regelungen temporäre Sonderregelungen im Wohnungseigentumsrecht.

Durch das Gesetz werden die geltenden Vorschriften im Wohnungseigentumsgesetz zur Amtszeit von WEG-Verwaltern und zum Aufstellen und Beschließen eines Wirtschaftsplans vorerst außer Kraft gesetzt.

Der Gesetzgeber reagiert mit dem Gesetz darauf, dass wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen stattfinden können. Die Maßnahmen sollen die weitere Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 verhindern.

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