Wohnhaus mit gepflegtem Vorgarten

Zuverlässige Objekt- und Mietverwaltung
für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz richtet sich nach dem Dritten Abschnitt des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) den § 20 bis § 29. Im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien übernehmen unsere WEG-Hausverwalter in Greiz zahlreiche Verwaltungsaufgaben in kaufmännischen, technischen sowie auch organisatorischen Bereichen der WEG-Verwaltung für Mietshäuser.

IHK Zertifikat

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Ämtern, Behörden, Handwerkern und Lieferanten
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-und Teileigentum
  • Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
  • Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
  • Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswarts- und Münzgeldkassen.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.

    Insbesondere:

    • Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
    • Einnahmekonten für Erträge
    • Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
    • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
    • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
    • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
    • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
    • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
    • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
    • Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
    • Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.Kontoführung eines Verwaltungs-/ Treuhandkontos
  • Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste

Technische Hausverwaltung

  • Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
  • Veranlassen von Ausschreibungen und Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Immobilie
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen und Fördermitteln
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Erstellen von Konzepten, um das Objekt durch Attraktivitätssteigerung besser zu vermieten
  • Anstellung von Personal, wie z.B. eines Hausmeisters und deren Meldung bei Behörden und Berufsgenossenschaft
  • Überprüfung der technischen Anlagen

Neuvermietung (Bei Sondereigentumsverwaltung)

  • Kurzfristige Aufnahme des Mietobjektes bei Eingang einer Kündigung als zu vermarktende Immobilie
  • Übergabe an die Vermietungsabteilung oder einen Makler
  • Angebotsversand an vorgemerkte Interessenten
  • Serienmailing an eine ausgesuchte Zielgruppe und Inseration
  • Prüfung der Bonität der Mieter
  • Einholung einer Auskunft vom Vorvermieter
  • Einholung von Auskünften

Erfüllen von gesetzlichen Vorschriften und Neue Gesetze umsetzen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV)

  • Überprüfung der Trinkwasserleitungen nach der Trinkwasserverordnung und Einhaltung der Anzeigepflichten sowie Erstellung einer Gefährdungsanalyse bei positiven Befund. Mitteilung an die Mieter laut gesetzlicher Vorgaben
  • Einhalten der EnEV z.B. bei Umbauten und Modernisierungen