- Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Ämtern, Behörden, Handwerkern und Lieferanten
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-und Teileigentum
- Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
- Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
- Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswarts- und Münzgeldkassen.
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
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Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere:
- Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
- Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
- Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.Kontoführung eines Verwaltungs-/ Treuhandkontos
- Kostenabrechnung für die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste