Seit dem 6. Juni 2025, ist gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr zulässig. Dies bedeutet, dass bei Mieter-, Eigentümer- oder Verwalterwechseln die Mitteilung über den Wechsel, sofern die Zählernummer bereits zugeordnet wurde, frühzeitig und vor dem tatsächlichen Wechseltermin erfolgen muss (mindestens zwei Wochen).
Thüringische Unterstützung Wohneigentum für Familien wird wahrscheinlich erweitert und wird auch im Jahr 2025 noch zur Verfügung stehen. Aber wie die TAB mitteilt, werden die konkreten Bedingungen und die Höhe der Förderung vom Freistaat Thüringen in Zusammenarbeit mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) bestimmt und können sich im Laufe des Jahres ändern.