Neue Regelungen fĂĽr An-, Ab- und Ummeldungen des Stromvertrags
Seit dem 6. Juni 2025, ist gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr zulässig. Dies bedeutet, dass bei Mieter-, Eigentümer- oder Verwalterwechseln die Mitteilung über den Wechsel, sofern die Zählernummer bereits zugeordnet wurde, frühzeitig und vor dem tatsächlichen Wechseltermin erfolgen muss (mindestens zwei Wochen).
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